Altersversorgung

Das betreffende Gesetz (AltEinkG) erzählt von drei Schichten. Angefangen bei Schicht 1 zu der die gesetzliche Rente, die Alterskassen der Landwirte und die Versorgung der Architekten sowie Rürup zählt, über Schicht 2, welche die betriebliche Altersversorgung und Riester beheimatet, sowie Schicht 3, die beispielsweise dem Fondssparplan ein zu Hause gibt.

Grundsätzlich unterscheiden sich diese drei Schichten in der Flexibilität und dem Maß an freier Verfügbarkeit der Gelder im Alter und in der staatlichen Förderung vor Rentenbeginn, der Besteuerung nach Rentenbeginn. Im Prinzip gilt, dass die 1. Schicht der Vorsorge die konsequenteste Form der Vorsorge ist (Rente) und deshalb steuerlich maximal gefördert wird. Die zweite Schicht kennt auch staatliche Förderung in hohem Maße und läßt u. a. mehr Varianten hinsichtlich der Auszahlungsmodalitäten zur Wahl. Bei der dritten Schicht hält sich Vater Staat, was Förderungskomponenten angeht, komplett raus. Dafür bieten sich hier Alternativen, was die Auswahl hinsichtlich der Produktkategorie “Versicherungsanlageprodukte bzw. Anlageprodukte” im weitesten Sinne, angeht. Ebenso kann hier nach Herzenslust Kapital ohne Einschränkung vererbt werden.

Das Gesetz, das 2004 erlassen wurde, und am 01.01.2005 in Kraft trat, regelt genau beschrieben Folgendes für Sie:

Was genau in welcher Kombination zu Ihnen und Ihrer Situation passt und was am Ende nach Steuer als Rente übrig bleibt, zeige ich Ihnen gerne in einer produktunabhängigen Beratung einfach und schlüssig auf. Dazu gibt es, wie übrigens bei allen Beratungsschritten, zunächst eine Analyse der derzeitigen Situation, dann die Auswertung, die mit allen Lösungsansätzen versehen ist. Darüber hinaus können Sie, wenn Sie wollen, unabhängig von der jährlichen Wertermittlung, die Sie erhalten, eine permanente Betreuung online erhalten. Konkret bedeutet das, dass Sie vier Mal im Jahr termingebunden Anspruch auf eine Beratung haben.

Für alle, die auf das 50. Lebensjahr zugehen oder sich bereits im Ruhestand befinden, macht eine ständige Betreuung des akkumulierten Kapitals besonders Sinn. Schließlich wollen Sie als Rentner/in lebenslang Ihre Rente beziehen können, oder sich über die Wertentwicklungen freuen können, wenn Sie zu der Gruppe der Menschen gehören, die noch sparen darf.